Eine Mediation wird idealerweise vor einem Prozess oder Gerichtsverfahren durchgeführt. Dennoch kommt es vor, dass Klagende und Beklagte bzw. Beschuldigte sich während des laufenden Verfahrens für die kostengünstigere und nachhaltigere Variante einer Mediation entscheiden.
Fristenhemmung bei laufenden
Verfahren. Es gibt in Deutschland keine mir bekannte Regelung dazu. So müßte dies beim zuständigen Gericht
beantragt werden. Bei Güterichtern, allerdings sind diese gerichtsnah und nicht externe Mediatoren, wird die Frist gehemmt.
In Österreich und in der Schweiz ist man da schon weiter und die Frist wird bei
eingetragenen Mediatoren und im laufenden Verfahren gehemmt, wenn dies gewünscht wird.
© Christina Trautmann
Christina
Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG
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