Anwaltszwang? Familiensachen und Mediation bei Scheidung



Für Ehesachen sowie alle Folgesachen im Scheidungsverbundverfahren sowie für selbstständige Familienstreitsachen (z. B. Unterhalts- und Güterrechtssachen und sog. sonstige Familiensachen i. S. d. § 266 FamFG) besteht in der ersten Instanz Anwaltszwang. 





D. h. der Beteiligte, der das Verfahren einleitet und der Beteiligte, der Einwendungen erheben will, kann dies nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt tun.


Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung darf ein Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten vertreten. Der Ehepartner, welcher der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
In den übrigen familiengerichtlichen Verfahren (z. B. Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Abstammungs- und Adoptionsverfahren oder Gewaltschutzsachen) ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben. (Quelle:AG Osnabrück) 



Scheidungs Mediation
Regelungen zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen, Aufteilung des Vermögens -und Alterssicherung, Lösung von weiteren Trennungskonflikten…

Familien Mediation
Streitigkeiten innerhalb des Familienverbandes durch einschneidende Ereignisse und Veränderungen, Tod eines Angehörigen, Umzug/Auszug, berufliche/private Neuorientierung…



Ziele der Mediation
Die Erfolgsquote einer Mediation liegt bei über 90%
Wenn alle am Konflikt beteiligten Personen Interesse an einer einvernehmlichen Lösung haben und auch mit Blick in die Zukunft gute Beziehungen pflegen möchten. Auch wenn sich der Streit schon sehr komplex gestaltet und die Situation scheinbar ausweglos scheint.

Wenn sich die Konfliktbeteiligten auf eine gemeinsam erarbeitete garantiert eigene interessengerechte Lösung verständigen wollen, ohne fremdbestimmte Entscheider, wie Richter, Gutachter, Jugendamt und / oder sonstige "Kinderschutzbeauftragte", die im Falle von Scheidungen mit minderjährigen Kindern, meist mit fatalen Folgen, ins Boot geholt werden.

Wenn neben rechtlichen Aspekten auch ökonomische und persönliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollen.
Wenn eine zügige unbürokratische Bearbeitung/Lösung der Probleme wünschenswert ist.

Wo eine diskrete Lösung des Konfliktes gewollt ist z.B.bei Streitigkeiten in Vermögensfragen.

Wenn gegenseitiger Nutzen statt allseitig umfassender Schaden angestrebt wird.

Bei drohenden oder laufenden Gerichtsprozessen/Verfahren (Fristen können mit einem Mediations-Verfahren gehemmt werden)

Am Ende eines Mediationsverfahrens kann eine rechtsverbindliche und somit nachhaltige Vereinbarung getroffen werden, die von den Konfliktbeteiligten zum beidseitigen Vorteil und unter Berücksichtigung aller Interessen erarbeitet wurde.
Eine erfolgreiche Mediation verläuft nach einem europäisch standardisierten Verfahren "EuropeanCode of Conduct for Mediators" 
Häufig ist die Mediation in familiären und betrieblichen Konfliktsituationen die einzige Alternative zum gerichtlichen Rechtsweg, welcher zeitlich und finanziell höhere Risiken in sich birgt.  

 
Fast jede 2. Ehe in Deutschland wird geschieden. Im Jahr 2014 lebten in Deutschland 134.803 minderjährige Scheidungskinder.
Die Gesamtzahl der Trennungskinder ist nicht statistisch erfasst. 

Mit der entgültigen Entscheidung zu Trennung oder Scheidung lassen sich Eltern oftmals viele Jahre Zeit. Die Begründung dafür liegt in erster Linie bei den gemeinsamen Kindern. Danach folgen Ängste um den finanziellen "Abstieg" und Verlust des "sozialen Status".

Fraglich ist, warum manche Elternteile, die sich für eine Trennung mit Kindern entschieden haben, sich dann anschließend einen erbitterten gerichtlichen Kleinkrieg um die Kinder liefern? 
Oftmals werden die Kinder von einem Elternteil, meist dem Vater (im Jugendamtmilieu auch häufig von der leiblichen Mutter) abgesperrt und als Druckmittel missbraucht.

Die vollzogene Realität schmerzt und bringt häufig mit Wut und Enttäuschung zutage, was jahrelang unter dem Deckel der Fassade "heile Familie" gehalten wurde. Viele Eltern berichten, dass das Hinauszögern einer Trennung mit "Rücksicht" auf die Kinder, keinen Sinn gemacht hat. Die Annahme, ältere Kinder würden die Trennung der Eltern "besser wegstecken", ist leider ein Trugschluss. Auch die betroffenen Kinder merken frühzeitig, dass in der Beziehung der Eltern etwas nicht stimmt, können es aber nicht zuordnen und fühlen sich jahrelang schuldig und als auslösender Faktor. D.h. oftmals versuchen Kinder schon in den vorangegangenen Jahren vor dieser Entscheidung als Friedensstifter zu fungieren, ohne sich dessen bewußt zu sein. Dies ist natürlich nicht Aufgabe eines Kindes. 

Beim Wegbrechen von Vertrautem und Gewohnheiten benötigen Eltern und insbesondere vorhandene Kinder, Sicherheiten und keinesfalls Loyalitätskonflikte und weitere Trennungsszenarien von Vater, Mutter oder beiden.
Die größte Sicherheit für Kinder ist, "Papa und Mama kümmern sich beide weiterhin um mich!"

Die meisten Elternteile regeln die anstehenden Dinge, wie gemeinsame Sorge, Aufenthaltsmodalitäten minderjähriger Kinder und Unterhalt einvernehmlich und eigenverantwortlich. Oftmals mit Hilfe einer Mediation
In einem Mediationsprozess ist auch ausreichend Platz für Emotionen und ungeklärte Verletzungen und Kränkungen in einem diskreten Rahmen, der in einem Gerichtsverfahren mit einer Vielzahl familienfremder Beteiligter, keine Beachtung findet.


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Christina Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG, Familienrecht, Gewaltprävention   

 

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